Die Verfassung des Vereins wird durch die Satzung und die gesetzlichen Vorschriften im Vereinsrecht geregelt.
Die Satzung hat den Grundsatz des Vereinsrechts zu verwirklichen, dass der Verein im Rahmen der geltenden Gesetze seine sämtlichen Angelegenheiten im Wege der Selbstverwaltung eigenständig zu regeln hat (Vereinsautonomie). Der Inhalt der Vereinssatzungen kann daher im Rahmen der zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über das Vereinsrecht grundsätzlich frei festgelegt werden; jedoch dürfen Satzungsbestimmungen nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen.
In diesem Rahmen ist den Vereinsmitgliedern insbesondere die grundsätzliche freie Befugnis eingeräumt, Zwecke und Aufgabenbereiche des Vereins selbst festzulegen und zu bestimmen, auf welche Weise und auch mit welchen Mitteln und Mitgliedern der Verein seine Ziele verfolgen will. Eingeschränkt wird die Vereinsautonomie dann, wenn ein rechtsfähiger Zweigverein die Satzungsvorschriften eines Gesamtvereins zu beachten hat, wie z. B. im Verhältnis Bundesverband zu Landesverbänden und von den Landesverbänden zu den regionalen Gliederungen.
Grundlage des Wirkens des ASB Deutschland e.V. sind die ASB-Bundessatzung sowie die ASB-Bundesrichtlinien. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des ASB-Bundesverbandes gehören insbesondere die Förderung, Beratung, Koordination, Anleitung und Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der Dienstleistungserbringung der Landes- und Regionalverbände sowie ihrer Gesellschaften sowie die Förderung der Neugründung von regionalen Gliederungen und Gesellschaften und die inhaltliche Erschließung neuer Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder. Außerdem zählen dazu:
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