Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, selbst erkranken oder aus anderen Gründen zeitweise ausfallen, übernehmen die Pflegedienste im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung.
In solchen Fällen übernimmt der ASB gerne die Vertretung. Bezahlt wird der Einsatz von der Pflegeversicherung. Für bis zu vier Wochen pro Jahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Vertretungseinsatz. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in eine Pflegestufe eingestuft ist.
Ist die Pflege und Betreuung rund um die Uhr notwendig (zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung) oder kann die pflegebedürftige Person nicht in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden, ist es möglich, den Betrag für die Verhinderungspflege alternativ auch für eine Versorgung in der stationären Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim einzusetzen.
Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne beim Beantragen der Verhinderungspflege.
Lessingstraße 24
02763 Zittau