Wenn Probleme in der Familie nicht mehr selbst gelöst werden können, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien darin, ihre Ressourcen und eigene Lösungswege wieder zu entdecken.
Dabei handelt es sich um eine Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII §27ff.
Die ambulante Hilfe leistet individuelle, lebensweltorientierte Einzelfallhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in krisenhaften Lebenssituationen durch Unterstützung, Beratung und Begleitung.
Die Antragsstellung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne über das Antragsverfahren.