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Seniorenzentrum Rauschwalde und Kurzzeitpflege

Entgelte und Kosten

Zum 1. Januar 2017 wurde das Pflegestärkungsgesetz II umgesetzt. Im Mittelpunkt der Änderungen stand der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren.

Dabei orientiert sich die Begutachtung von Pflegebedürftigen ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen. Bei der Begutachtung geht es deshalb nicht mehr um die Frage, welche körperlichen Einschränkungen Pflegebedürftige haben, sondern darum, wie die Fähigkeit zur selbstständigen Bewältigung des Alltags der Pflegebedürftigen aussieht. 

Die fünf Pflegegrade ersetzen die ehemaligen Pflegestufen.

Im folgenden Dokument sehen Sie die Gesamtkosten pro Tag und pro Monat aufgeschlüsselt im Überblick:

 

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Cornelia Brussig

Leiterin Seniorenzentrum

Tel. : 03581 735-200
Fax : 03581 735-109

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ASB Betreuungs- und Sozialdienste gemeinnützige GmbH

Grenzweg 8
02827 Görlitz