Sozialpädagogische Familienhilfe
Wenn Probleme in der Familie nicht mehr selbst gelöst werden können, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Familien darin, ihre Ressourcen und eigene Lösungswege wieder zu entdecken.
Jeder Mensch besitzt die Fähigkeit zur Veränderung.
Unsere Leistungen umfassen:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
- Hilfe für junge Volljährige
Auf welcher Grundlage basiert eine ambulante Hilfe zur Erziehung?
Dabei handelt es sich um eine Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII §27ff.
Was kann eine ambulante Hilfe leisten?
Die ambulante Hilfe leistet individuelle, lebensweltorientierte Einzelfallhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in krisenhaften Lebenssituationen durch Unterstützung, Beratung und Begleitung.
Wie und wo können Sie eine ambulante Hilfe beantragen?
Die Antragsstellung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Bei Bedarf informieren wir Sie gerne über das Antragsverfahren.